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Allgemeinen Geschäftsbedingungen

§ 1 Preise

Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste oder die vorher bestätigten Preise im Angebot.

§ 2 Tarife

Der Airport- und der City Tarif gilt nur für Hamburg und bei einer Entfernung von/bis 25 km Start/Ziel, darüber hinaus werden die Tarife pauschal extra berechnet. Bei Touren außerhalb Hamburgs wird der Touringtarif angewendet oder die Fahrt pauschal abgerechnet, hierzu wird Ihnen immer ein individuelles Angebot unterbreitet, der Preis richtet sich nach Stunden und der angeforderten Fahrzeugklasse (z.B. Mercedes S-Klasse u.a.).
Bei Airporttransferen sind bei den Abholungen am Airport 30 Minuten Wartezeit inklusive, danach die Wartezeit wird halbstündlich abgerechnet.

§ 3 Rücktritt vom Vertrag

Tritt der Kunde vom Dienstleistungsvertrag oder vom bestätigten Angebot zurück, oder nimmt er, ohne vom Vertrag zurückzutreten, den Limousinenservice nicht in Anspruch so kann die Firma F1RST Limousines & Services GmbH angemessene Stornierungsgebühren verlangen.

Bei Airport- und Citytransferen sowie Stundenbuchungen an einen Wochentag innerhalb Hamburgs (Ausnahme sind Buchungen an mehreren Tagen und Events) sind Stornierungen bis 24 Stunden vor Auftragsbeginn kostenfrei,

bei weniger als 24 Stunden vor dem Auftragsbeginn werden dann 25% des Auftragswertes fällig,

bei weniger als 12 Stunden vor dem Auftragsbeginn werden dann 50% des Auftragswertes fällig,

bei weniger als 2 Stunden vor dem Auftragsbeginn werden dann 100% des Auftragswertes fällig.


Bei eintägigen Events oder Buchungen an mehreren Tagen gelten die folgenden Stornierungsgebühren:

Bis 14 Tage vor Auftragsbeginn sind Stornierungen kostenfrei,

bei weniger als 14 Tagen vor dem Auftragsbeginn werden dann 25% des Auftragswertes fällig,

bei weniger als 5 Tagen vor dem Auftragsbeginn werden dann 50% des Auftragswertes fällig,

bei weniger als 24 Stunden vor dem Auftragsbeginn werden dann 75% des Auftragswertes fällig,

bei weniger als 12 Stunden vor dem Auftragsbeginn werden dann 100% des Auftragswertes fällig.

Wird eine Anzahlung für eine Dienstleistung der Firma F1RST Limousines & Services GmbH vorab mit den Kunden vereinbart und wird diese nicht zum vereinbarten Termin bezahlt, so kann die F1RST Limousines & Services GmbH vom Vertrag zurücktreten. Sollte der vereinbarte Zahlungstermin innerhalb der Stornierungsfristen liegen, so fallen diese Kosten für den Kunden an.

§ 4 Leistungszeitraum

Eine spontane Auftragsverlängerung ist nur nach Absprache mit der Zentrale bzw. dem Chauffeur möglich. Bei Airport/Zug oder Schiffsabholungen sind die Fahrgäste bzw. deren Agenturen verpflichtet jede Flugzeitenänderungen umgehend schriftlich oder fernmündlich anzuzeigen. Bei Nichtanzeigen erlischt die Pflicht zur Beförderung.

§ 5 Zusätzliche Kosten

Telefon, Parkgebühren, Hotel, Eintritte werden gesondert berechnet.

§ 6 Sorgfaltspflicht

Verunreinigt oder beschädigt einer der Limousinengäste das Fahrzeug, so hat der Auftraggeber die Kosten der Reinigung oder die Beseitigung der Schäden zu tragen. Sollte Beschmutzung bzw. Beschädigungen schwerwiegend sein und das Fahrzeug an den folgenden Stunden oder Tagen nicht einsatzbereit sein, so fallen mindestens  50,- € netto pro Stunde bzw. 250,- € netto pro Tag an.
Das Rauchen ist in den Fahrzeugen nicht gestattet, ebenso die Mitnahme- und Einnahme von Drogen oder anderen Rauschmitteln.

§ 7 Bezahlung

Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungserhalt fällig, soweit keine andere Vereinbarungen getroffen worden sind.

§ 8 Mitnahme von Tieren

Die Mitnahme von Haustieren bedarf vorherigen Absprache mit uns.

§ 9 Haftung

Die Haftung von F1RST ist auf den dreifachen vereinbarten Leistungspreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden oder Limousinenservice Nutzers weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig herbeigeführt wird. Für die Schäden, die der Kunde oder der Limousinenservice Nutzer am eingesetzten Fahrzeug verursacht, so haftet er gesamtschuldnerisch. Sollte der Vermieter einen vereinbarten Termin durch technische Pannen, höhere Gewalt, witterungsbedingten Notstand oder gesetzlichen Auflagen (z.B. Smog) nicht erfüllen können, so hat der Mieter keinen Anspruch auf Erfüllung des Vertrages. Der Vermieter versucht dem Mieter ein Ersatzfahrzeug zu beschaffen, sollte dieses nicht gelingen, erhält er eine evtl. Anzahlung zurück. Weitere Regresse gegenüber dem Vermieter sind ausgeschlossen. Keinesfalls darf gegen bestehende Verkehrsvorschriften verstoßen werden.

§ 10 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Hamburg.

Stand: 15.01.2019

F1rst Limousines & Services
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